Mit der von der aktuellen Bundesregierung beschlossenen Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen zur LKW-Maut gehen erhebliche Mehrbelastungen für die Wirtschaft einher. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe oder mit dem Handwerk vergleichbare Betriebe nicht zu überfordern, wurden im Gesetzestext Ausnahmetatbestände verankert. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden, als mautbefreite Fahrzeuge zu behandeln sind.
Julia Klöckner MdB, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Mit großem Unverständnis haben wir nun feststellen müssen, dass in der von der Bundesregierung veröffentlichten Liste der handwerklichen Tätigkeiten Gärtner sowie Betriebe der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau nicht berücksichtigt werden. Dies ist vor dem Hintergrund der vom Gesetz aufgeführten Ausnahmetatbestände nicht nachvollziehbar, da die vor Ort verrichteten Tätigkeiten von Gärtnern und Betrieben der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbauern der klassischen Tätigkeit anderer
Handwerksberufe ähnlich sind. Der Gartenbau ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, die Auslassung dieser grünen Berufe von der Mautbefreiung ist einfach nicht nachvollziehbar. Erschwerend kommt hinzu, dass entsprechende Betriebe in großen Städten ihre Kundschaft erreichen können, ohne mautpflichtige Straßen zu benutzen. Betriebe auf dem Land bei uns werden nun aber für ihre geografische Lage bestraft. Diese gezielte Benachteiligung des ländlichen Raums ist nicht akzeptabel. Vor diesem Hintergrund fordern wir den Bundesverkehrsminister auf, diese Ungleichbehandlung zu stoppen und eine Mautbefreiung auch für Gärtner und Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus vorzusehen.“