Der Deutsche Bundestag hat über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt. Worum geht es? Künftig soll jede Person, auch Kinder und Jugendliche, per Selbstauskunft entscheiden können, welchem Geschlecht sie angehören will. Nötig ist dazu lediglich eine einfache Erklärung auf dem Standesamt. Und jährlich könne die Entscheidung geändert werden. Die heimische Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner hält das Gesetz in seiner Grundlage für falsch und hat dagegen gestimmt.
Sie ist überzeugt: „Die Ampel handelt verantwortungslos, denn das Gesetz richtet so mehr Schaden an als Nutzen. Die Anpassungen, die die Ampel nach umfassender Kritik von besorgten Eltern und der Fachwelt nun als Beitrag zum Minderjährigenschutz verkauft, sind keine Verbesserung. Es sind allenfalls kosmetische Veränderungen vorgenommen worden. Wenn ein 14-Jähriger nur per Selbstauskunft versichern soll, dass er zu seinem Geschlechtswechsel beraten wurde, ist das lächerlich. Eine nachweislose Alibiberatung ist kein Schutz für Jugendliche.“ Das Gesetz sei somit gerade für diese vulnerable Gruppe gefährlich.
Julia Klöckner ist auch der Meinung: „Eine Reform des Transsexuellengesetzes wurde notwendig. Denn die derzeitige Situation ist für die wirklich Betroffenen oft sehr entwürdigend und wird als diskriminierend empfunden. Aber anstatt einzelne Regelungen anzupassen, verändert die Ampel das System vollständig. Zukünftig sollen nach Ampelwunsch nun Minderjährige ab 14 Jahre ihr Geschlecht ändern können. Mit 14 ist man laut Gesetz aber nicht voll geschäftsfähig. Man darf nicht wählen oder ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Verträge schließen. Aber Jugendliche sollen zukünftig über ihr Geschlecht entscheiden können. Ohne ärztliche Begleitung. Ohne Nachweis einer Beratung. Gegebenenfalls auch gegen den Willen der Eltern. Unverantwortlich! Sie brauchen zwar eigentlich deren Zustimmung. Aber im Konfliktfall entscheidet das Familiengericht.“
Das Gesetz lade zudem förmlich zur Identitätsverschleierung ein. Denn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen müssen den Meldebehörden nicht zur Aktualisierung der Register mitgeteilt werden. Julia Klöckner: „Die Ampel schafft bewusst Lücken im Zusammenhang mit dem Schutz der Intimsphäre und wälzt das Problem auf Betreiber vor Ort ab. Sportvereine, Fitnessstudios oder Schwimmbäder müssen selbst entscheiden, wie Schutzräume auch in Zukunft solche bleiben können. Das ist ebenso wenig sinnvoll wie eine starre und kurze Sperrfrist, die jährlich eine erneute Änderung ermöglichen wird.“