Opposition wirkt – Wirtschaftsminister wollen Abgabefrist verlängern

Mrz 15, 2024 | Pressemeldungen

Viele Steuerberater der Region hatten sich in den vergangenen Wochen an ihre Bundestagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, gewandt. Grund: Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400 000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60 000 Fälle, beschieden. Julia Klöckner teilte die Kritik und hat sich mit ihnen ausgetauscht und Gespräche geführt. Julia Klöckner hat mit ihren Kolleginnen und Kollegen für ihre CDU/CSU-Bundestagsfraktion daraufhin einen Gesetzentwurf zur Verlängerung erarbeitet und in den Bundestag eingebracht.

Julia Klöckner: „Deshalb muss die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 verlängert werden! Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Gestern hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist zudem: Die Prüfung der Schlussabrechnungen – sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung – muss endlich risikoorientiert vorgenommen werden, statt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen. nehmen. Zweckmäßig wäre es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. Damit könnte insbesondere erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren. Schließlich brauchen Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Bund und Länder wollen diese Frist auf 21 Tage ausdehnen. Wir hatten gefordert, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen.“

Julia Klöckner bedankt sich bei allen Steuerberaterbüros, die sich in den vergangenen Wochen aus ihrem Wahlkreis an sie gewandt haben, das hätte sehr geholfen.

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