Die Präsidenten aller 21 Steuerberaterkammern sind mit ihrer Forderung nicht allein. Auch einige Steuerberater der Region haben sich an Julia Klöckner gewandt. So jüngst im Rahmen ihrer Sprechstunde. Der Grund? Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand.
Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen in den Kanzleien der prüfenden Dritten erheblich, obwohl es die Abgabefrist bis zum 31. März 2024 zu halten gilt. Julia Klöckner MdB, die auch wirtschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, hat Verständnis für die Kritik. So sagt sie: „Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400 000 Schlussabrechnungen sind nach unserer Kenntnis bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60 000 Fälle beschieden. Deshalb fordern wir von der Union die Bundesregierung auf, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern. So würde sie Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen schaffen.“
Nach Gesprächen mit Steuerberatern, die ihr den Arbeitsalltag schildern, ist sie überzeugt: „Der derzeit praktizierte Prüfungsansatz ist nicht zweckmäßig. Er führt dazu, dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Schlussprüfungen voraussichtlich bis 2027 prüfen werden. Auch auf Seiten der prüfenden Dritten führt der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. So werden selbst bei kleinen Förderbeträgen zum Teil sämtliche Belege, auch die bereits bei Antragstellung eingereichten Belege, angefordert. Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie die zu kurze Beantwortungszeit von grundsätzlich nur 14 Tagen überfordern den Berufsstand. Deshalb verlangen wir von der Bundesregierung, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen.“